AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen

Zadeh Company
Heidlohstraße 5
22459 Hamburg
Telefon: +49 (0)1521 - 84 82 495

§ 1 Geltung, Sprache

(1) Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestellungen der Kunden (nachfolgend „Kunde“) über den https://bau-zaun-banner.de unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen.
(3) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.

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§ 2 Vertragsschluss, Auftraggeber

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar.
(2) Durch Aufgabe einer Bestellung unter https://bau-zaun-banner.de gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb des betreffenden Produkts/der betreffenden Produkte ab.
(3) Wir senden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebotes eine E-Mail-Bestätigung über den Erhalt des Angebotes zu, die sogleich eine Annahme des Angebotes darstellt.
(3.1) Anschließend nach Bestellbestätigung vom Kunden per Email, erfolgt eine E-Mail-Bestell-Bestätigung von uns.
(4) Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferungen in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
(5) Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom BauZaunBanner versandten Mails zugestellt werden können.
(6) Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

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§ 3 Preise, Zahlung, Sonderheiten

(1) Unsere Preise sind zzgl. ggf. Design/Layoutskosten und auch Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gegebenenfalls gesondert berechnet.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart, liefern wir ausschließlich nur gegen Vorauskasse, sofern nichts anderes vereinbart).
(2.1) Erst nach Zahlungseingang, geht der Auftrag in Druckproduktion.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
(4) Alle Rechnungen sind ohne Umsatzsteuer, wegen klein Unternehmen.
(5) Wir liefern nur gegen Vorauskasse per Banküberweisung und die Zahlung ist sofort nach Bestellungsabschluss fällig, damit beugen wir nur vor: wegen unberechtigte Annahmeverweigerung oder Zahlungsverzug oder wegen nicht Zahlung z.B. wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden und auch wegen drohende Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzantrag von Kunde. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Zuviel bzw. doppelt bezahlte Beträge vom Kunden oder bei Produktionsfehlern oder Paket verloren gegangen; können ausschließlich der Betrag "nur" als Gutschein ausgestellt werden. (Rückerstattung per Banküberweisung ist nicht möglich!)
(6) Es wird an Kunde Referenzen gezeigt, wo wir einwandfrei Bauzaunbanner´s geliefert haben.

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§ 4 Urheberrecht

(1) Steht das Urheberrecht an grafischen Erzeugnissen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
(2) Die von BauZaunBanner hergestellten grafischen Erzeugnisse sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
(3) Überträgt BauZaunBanner Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
(4) Liefert BauZaunBanner Entwürfe, es kommt jedoch zu keiner Auslösung des Auftrags, bleibt das Urheberrecht auf die Entwürfe bei BauZaunBanner. Eine Weiterverwendung seitens des Auftraggebers ist nicht gestattet.
(5) BauZaunBanner behält sich das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen. Des Weiteren ist BauZaunBanner, wenn nicht anders vereinbart, dazu berechtigt sämtliche (grafische) Erzeugnisse zur Eigenwerbung, als Muster und als Referenzen zu nutzen. Siehe dazu auch unten bei Punkt § 15 Schlussbestimmungen.

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§ 5 Lieferung, Lieferzeit, Teillieferungen, höhere Gewalt

(1) Die Lieferung erfolgt i.d.r. ausschließlich innerhalb Deutschlands.
(2) Die angegebenen Lieferfristen und Produktionszeiten gelten immer als voraussichtlich.
(3) Die für die Bestimmung der Lieferzeit maßgebliche Frist bezieht sich auf Werktage (Montag – Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage) und beginnt einen Tag nach Eingang druckfähiger Daten bzw. Druckfreigabe (per Email), sowie vollständiger Zahlung der Ware; bei Vorauskasse ist als Datum der Zahlung der Zahlungseingang auf dem Konto der Finanzmanagement maßgebend.
(4) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns per Email vom Vertrag zurücktreten.
(5) Wenn die Behinderung länger als einen Monat andauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
(6) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

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§ 6 Beginn der Produktion, Stornierungen, Kosten

(1) Erst nach Zahlungseingang, geht der Auftrag in Druckproduktion, der Kunde erhält eine Statusinformation mit „in Produktion“ per Email.
(2) Stornierungen der Aufträge sind ausschließlich vor dem Status „in Produktion“ möglich. Stornierungen in einem späteren Status sind ausgeschlossen.
(3) Einzelne Positionen aus der Bestellung sind nicht stornierbar. Die Bestellung kann nur insgesamt storniert werden.
(4) Stornierungen können nur vom Kunden selbst und ausschließlich per E-Mail beantragt werden.
(5) Storniert der Kunde, nach Layout Erstellung / Anpassung, wird einmalig Bearbeitungsgebühr pauschal in Höhe von EUR 50 in Rechnung gestellt und ist sofort von Kunde zu begleichen.

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§ 7 Versand, Gefahrübergang

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
(2) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Ladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Kunden oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 1% des Rechnungsbetrages, der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung sowie der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

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§ 8 Anzeige von Transportschäden

(1) Der Kunde hat dem Frachtführer gem. § 438 Handelsgesetzbuch (HGB) einen Verlust oder eine Beschädigung des Gutes anzuzeigen. Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei Ablieferung zu geschehen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab Ablieferung. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen.
(2) Eine Schadenanzeige nach Ablieferung ist in Textform per Email zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Email.
(3) Im Übrigen gilt § 438 Handelsgesetzbuch.

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§ 9 Sach- und Rechtsmängelhaftung

(1) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.
(2) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung an ihn oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form, auch per Fax oder E-Mail zugegangen ist.
(3) Die Untersuchungspflicht betrifft auch die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse.
(4) Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Da der Kunde Unternehmer ist, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen[PB2] . Sollte eine oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.
(5) Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Unfrei zurückgeschickte Waren werden nicht angenommen.
(6) Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-(günstigster Versandweg), Arbeits- und Materialkosten; ausgeschlossen ist eine Kostentragung insoweit, als durch die Verbringung der Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort Mehrkosten entstehen.
(7) Falls die Nacherfüllung gemäß Absatz 4 fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund sind entsprechend § 14 ausgeschlossen oder beschränkt.
(8) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung; soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Dies gilt nicht für die Haftung für Vorsatz und bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden i.S.d. § 309 Nr. 7 b) BGB.

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§ 10 Produktionsspezifische Besonderheiten, Beanstandungen

(1) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden.

Dies gilt insbesondere bei:

- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Exemplaren innerhalb eines Auftrages,
- geringfügigen Schneid- und Verarbeitungstoleranzen (=Abweichungen vom Endformat); bis zu 4 mm vom geschlossenen Endformat, Werbetechnikprodukte bis zu 3% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 2 mm vom (geschlossenen) Endformat,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen

Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Ausdruckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.
(2) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden.
(3) Für den Versand an eine Lieferadresse gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen.
(4) Für den Versand an mehrere Lieferadressen gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Ware je Lieferadresse können nicht beanstandet werden. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen.
(5) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

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§ 11 Haftung

Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

(1) Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
(4) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

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§ 12 Verjährung

Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der unter dem Punkt "Mängelhaftung / Gewährleistung" geregelten Ansprüche - in einem Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.

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§ 13 Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

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§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

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§ 15 Schlussbestimmungen

Die BauZaunBanner ist berechtigt, Firma und Logo des Kunden in Referenzlisten aufzuführen und diese im Internet oder in Printmedien zur sachlichen Information zu veröffentlichen. Ein darüber hinausgehender Gebrauch ist nicht gestattet. Alle verwendeten Logos, Markenzeichen, Markennamen und Produktabbildungen sind das Eigentum der jeweiligen Hersteller bzw. Rechteinhaber.

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§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung oder eine künftig in ihr aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieser Vereinbarung oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung diesen Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in der Vereinbarung vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.


Stand: Mai 2021

Franchise Partnerschaften

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BauZaunBanner c/o Zadeh Company ist der führende Bauzaunbanneranbieter in Deutschland mit Franchise-Partnerschaft Kooperation. Über 30 Layout´s vorschläge und Grafikstudio, Druckerei bilden die Grundlage des Geschäftskonzeptes, die wir sehr preisgünstig Bauzaunbanner und Schilder mit Design Erstellung und Druck anbieten können, bei gleichzeitig mit sehr hoher Qualität.

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